Gefragt geantwortet:

28.05.2025

Meine Antworten zu den Fragen der Initiative für Klima- und Umweltschutz Wachtberg

Meinen Antwortbrief im Original finden Sie hier. DateiDownload (424 KB)

 

Offene Antwort auf die Fragen der Initiative für Klima- und Umweltschutz Wachtberg

 

Sehr geehrter Herr Dr. Riecken, 

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vielen Dank für Ihr Schreiben und für Ihr kontinuierliches Engagement im Bereich Klima- und Umweltschutz. Es ist gut und richtig, dass diese zentralen Zukunftsthemen in den Fokus der öffentlichen Diskussion rücken.

Ich halte es hierbei für wichtig, die angesprochenen Themen nicht nur im bilateralen Austausch zu behandeln, sondern in einem offenen Format, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich ist. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, meine Antworten öffentlich zu machen. So möchte ich Transparenz schaffen und zugleich alle Wachtbergerinnen und Wachtberger zur Mitgestaltung einladen.

Der Themenkomplex Klima-, Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz ist für Wachtberg von herausragender Bedeutung. Es gilt, gemeinsam und mit Augenmaß Lösungen zu entwickeln, die ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert sind.

Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Fragen ein. Für weiterführende Anmerkungen und Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung – persönlich, per E-Mail oder über meine derzeit laufende Bürgerumfrage (nähere Informationen dazu unter www.swenchristian.de).

 

1.   Welche Ziele verfolgen Sie im Hinblick auf die künftige Entwicklung Wachtbergs im Bereich Verkehr sowie beim Neubau im Wohn- und Gewerbebereich (Wachtberg 2035)?

Verkehr

Mein Ziel ist eine bessere Vernetzung bestehender Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Dazu zählen der Ausbau von Mobilstationen und der Abschluss des von mir mitinitiierten Projekts zur Einrichtung einer Schnellbuslinie zwischen Meckenheim, Wachtberg und Bad Godesberg. 

Weitere Schwerpunkte sind gemeindeweite Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie die Verbesserung der Schulwegsicherheit – insbesondere für Fuß- und Radwege. Dringend erforderlich ist außerdem der Lückenschluss im Radwegenetz, insbesondere entlang der Kreisstraßen (K58, K57). 

Auch die sogenannte „letzte Meile“ – also bestehende zeitliche und räumliche Lücken im Busliniennetz – soll gezielt geschlossen werden.

Neubau im Wohnbereich

Die künftige Wohnbaulandentwicklung soll in erster Linie über die Innenentwicklung erfolgen. Das bedeutet: gezielte Mobilisierung von Baulücken und Nutzung bestehender Nachverdichtungspotenziale – unter Berücksichtigung von Ortsbild, Infrastruktur und sozialer Verträglichkeit. Grundlage hierfür ist ein strategisches Baulandmanagement, das aktuell vorbereitet wird.

Bei einer möglichen Entwicklung neuer Flächen im Außenbereich ist für mich ein zurückhaltendes Vorgehen angezeigt. Die im Rahmen der Regionalplanung 2022 gemeldeten Entwicklungsziele sollen maßvoll und ortsangepasst umgesetzt werden. Dabei finden die Eignungskriterien der NEILA-Arbeitsgruppe Berücksichtigung – sie bieten wichtige Hinweise, müssen aber im Einzelfall auch kritisch hinterfragt und in den lokalen Kontext eingeordnet werden. Gerade im ländlichen Raum sind differenzierte Lösungen gefragt, die ökologische Ziele mit dem Fortbestand landwirtschaftlicher Nutzung vereinbaren.

Grundsätzlich verfolge ich das Ziel einer behutsamen, generationengerechten Quartiersentwicklung mit durchgrünter Struktur, barrierefreien und kleinteiligen Wohnformen sowie gezielter Integration erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Geothermie) und moderner Wärmeversorgungssysteme – möglichst in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger enewa GmbH.

Neubau im Gewerbebereich

Gewerbliche Entwicklung, insbesondere für Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe, muss gezielt gestärkt werden – auch um wohnortnahe Arbeitsplätze zu sichern. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten im Innenbereich ist hier eine moderate, aber vorausschauende Ausweisung geeigneter Flächen notwendig. Dabei ist die Flächenverfügbarkeit ebenso zu berücksichtigen wie mögliche Zielkonflikte mit benachbarten Wohnnutzungen. Für die bauleitplanerische Lösung dieser Herausforderungen habe ich bereits Ideen entwickelt.

 

2.   Welche konkreten Maßnahmen möchten Sie in der nächsten Legislaturperiode aktiv unterstützen:

a) Zur Verbesserung des Naturschutzes bzw. der biologischen Vielfalt?

Ein zentrales Ziel muss sein, den Fokus der Biodiversitätsförderung weg von Verkehrsflächen hin zu ökologisch wirksameren Standorten zu verlagern. Statt vereinzelter Maßnahmen entlang von Straßenrändern ist der Aufbau vernetzter Lebensräume entscheidend – durch Trittsteinbiotope und eine funktionale Verbindung bestehender Naturräume. Dies muss in enger Kooperation mit der Landwirtschaft erfolgen.

Um gezielt vorgehen zu können, sollen potenzielle Flächen systematisch erfasst und bewertet werden. Hierzu wird das durch mich initiierte gemeindliche Geoinformationssystem (GIS) weiter ausgebaut, um Flächenpotenziale sichtbar zu machen und ein kontinuierliches Monitoring zu ermöglichen.

b) Zur Erreichung der Klimaneutralität

Der Fokus liegt auf der Nutzung bereits versiegelter Flächen für Photovoltaik – beispielsweise auf Dächern öffentlicher Gebäude oder über Parkplätzen. Das durch mich initiierte Programm der PV-Pachtanlagen der enewa GmbH senkt hier die Zugangshürde. Der Ausbau von Freiflächen-PV im Außenbereich erfordert eine gründliche Abwägung und Berücksichtigung ungenutzter innerörtlicher Potenziale. Hier sind insbesondere auch landwirtschaftliche Betriebe zu beteiligen und in die Diskussion einzubeziehen.

Ein bedeutendes Potenzial liegt in der Nutzung oberflächennaher und mitteltiefer Geothermie, insbesondere im nördlichen Gemeindegebiet. Gleichzeitig soll der ÖPNV weiterentwickelt und besser vernetzt werden – ergänzt durch flexible Angebote wie E-Bike-Stationen oder Carsharing, insbesondere für die „letzte Meile“.

c) Zur Klimaanpassung

Reduktion der Erwärmung: Hier liegt der Fokus auf größeren versiegelten Flächen im Privatbesitz – z. B. im Bereich des EKZ –, wo Gespräche mit Eigentümern notwendig sind. Im Übrigen ergeben sich aus dem gemeindlichen Klimafolgenanpassungskonzept derzeit keine prioritären Handlungsfelder. Gleichwohl ist der Aspekt im Zuge der Gemeindeentwicklung im Blick zu behalten.

Verbesserung des Wasserhaushalts: Maßnahmen zur Regenrückhaltung und Flächenversickerung sollen gezielt identifiziert und umgesetzt werden. Weitere Projekte wie die Umgestaltung des Schulhofs am Schulzentrum der Hans-Dietrich-Genscher Schule im Sinne einer Schwammstadt werden in Betracht gezogen.

Starkregenvorsorge: Ergänzend zur baulichen Vorsorge sind die Eigenvorsorge und Beratung der Bevölkerung zu stärken – insbesondere durch die neuen Starkregenberater der Gemeinde und der Gemeindewerke.

Grünflächen und Entsiegelung: Schutz und Ausbau von Frischluftschneisen, Dach- und Fassadenbegrünung, Verdichtung des innerörtlichen Baumbestands.

Schottergärten: Die gesetzlichen Vorgaben werden in Wachtberg aktiv umgesetzt – bislang hat der Rhein-Sieg-Kreis in kooperativer und aufklärender Weise mit Grundstückseigentümern mehrere Dutzend Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Seitens der Gemeindeverwaltung erfolgen Aufklärung und Beratung über den Flyer „Grün statt Grau“ und den zuständigen Fachbereich.

Folgende weitere Maßnahmen/Aspekte:

  • Verwendung klimaresilienter Baumarten im Straßenraum
  • Klimaresilientes Bauen (z. B. helles Pflaster bzw. generell helle Oberflächen)
  • Schutz vulnerabler (Anm.: verletzlicher) bzw. kritischer Infrastrukturen
  • Angebote zur Stärkung individueller Resilienz (Anm.: Widerstandsfähigkeit), z. B. Bürgerworkshops

 

3.   Welche Haushaltsmittel sollten Ihrer Einschätzung nach in den nächsten Jahren jeweils zur Verfügung gestellt werden?

Folgende Haushaltsmittel müssen in den Jahren 2025 und 2026 und darüber hinaus bereitgestellt werden. Es erfolgt eine Übersicht über Kosten nach Themengebieten (inkl. Investitionen, Sach- und Personalkosten). Die Bereitstellung ist jährlich bzw. zweijährlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung der Gemeinde Wachtberg zu überprüfen und ggf. anzupassen. Es ist aufgrund von allgemein steigendenden Kosten von steigenden Ansätzen auszugehen. Es handelt sich bei der folgenden Übersicht über einen Auszug. In dieser Übersicht nicht enthalten sind Maßnahmen mit der Zielrichtung Klima-, Umwelt, sowie Natur- und Gewässerschutz, die Teil anderer Aufgaben oder Projekte sind. Das heißt, dass weitere Investitionen und laufende Kosten aufgrund von Straßenausbau unter Starkregenaspekten, energetische Sanierungen, Digitalisierung der Verwaltung, Ausbau erneuerbarer Energie und weitere Maßnahmen hinzukommen, die jedoch kaum bezifferbar sind. Der nachfolgende Ansatz ist somit als absolutes Minimum zu begreifen.

Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

·       Im Bereich der Natur- und Landschaftspflege werden jährlich Sach- und Personalkosten 

o   Für Grünanlagen in Höhe von rund 700.000 EUR

o   Für öffentliche Gewässer in Höhe von rund 200.000 EUR veranschlagt

·       Im Bereich Umwelt- und Klimaschutz werden jährliche Sach- und Personalkosten

o   in den kommenden Jahren zwischen 350.000 und 450.000 EUR veranschlagt

o   u.a. durch Aufstockung der Sachbearbeitung Umwelt- und Naturschutz von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle zuzüglich einer Vollzeitstelle Klimamanager und anderthalb Stellen Klimafolgenanpassungsmanager 

  • darüber hinaus weitere

o   15.000 EUR jährlich für Klimaanpassungsmaßnahmen

o   10.000 EUR jährlich für kommunales Energiemonitoring

o   11.000 EUR jährlich für die Beseitigung wilder Müllablagerungen

  • Gegenstand dieses Bereichs sind

o   Sensibilisierung des Umweltbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger

o   Umfassende, kompetente Beratung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen u. Bürger

o   Werben um Naturverständnis (intern/extern)

o   Gemeindeentwicklung i. S. d. Agenda 21 (Nachhaltigkeit)

o   Verstärkte Nutzung regenativer Energien, Verminderung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand und Straßenverkehr

o   Einsatz für eine intakte Umwelt durch Maßnahmen zum Schutz des Bodens, zum Gewässerschutz, zur Reinhaltung von Luft und Wasser insbesondere

o   Feinstaub / Lärmschutz

Mobilität / Infrastruktur / Sanierung

  • Barrierefreier Umbau Bushaltestellen: mindestens 400.000 EUR jährlich

·       ÖPNV (allgemein): 130.000 EUR jährlich

·       ÖPNV (Mehrbelastung): rund 1.5 Mio. EUR jährlich

  • Radwegebau: 300.000 EUR jährlich
  • Unterhaltung Grünanlagen: 140.000 EUR jährlich
  • Starkregenvorsorge: Bsp. Neubau Brücke „Im Bruch“ 500.000 EUR
  • Energetische Sanierungen (u.a. Schulen, Hallenbad, KiTas): > 3 Mio. EUR

Viele Maßnahmen werden durch externe Förderprogramme kofinanziert. Voraussetzung ist eine ausreichende kommunale Eigenmittelbereitstellung und eine frühzeitige Antragstellung.

Darüber hinaus erfolgen energetische Sanierungen u.a. in folgenden Projekten:

Hallenbad, Schulzentrum Berkum, Grundschule/Turnhalle Villip, Sanierung Turnhalle Niederbachem, Umbau u. Sanierung Grundschule Adendorf, Sanierung KiTa Oberbachem

 

4.   Wie stehen Sie zur aktiven Akquise von Fördermitteln?

Antwort:

Die Akquise von Fördermitteln gehört zum inzwischen standardisierten Projektschritt bei der Bearbeitung aller Projekte der Gemeinde. Genutzt werden dazu sowohl die Informationen des Portals foerderdatenbank.de als auch die Informationen diverser Mitgliedschaften, beispielsweise im Zukunftsnetz Mobilität NRW, im Netzwerk „Kommunen für Biodiversität“ sowie der Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. 

Allerdings sollte die Fördermittellandschaft einer kritischen Betrachtung unterzogen werden, da neue Aufgabenbereiche häufig nur mit einer Anschubfinanzierung oder investiv gefördert werden. Erforderlich für eine Verstetigung von Aufgaben, insbesondere im Bereich der Klimafolgenanpassung ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch Land und Bund. Dies ist heute noch nicht der Fall. 

Die Beantragung ist zudem oft mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Häufige Probleme sind starre Fristen, wenig flexible Abwicklungsverfahren und das Verbot, mit Projekten vor Bewilligung zu beginnen. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist zwar möglich, erfordert aber zusätzliche Verwaltungsschritte.

In Zukunft sollte auch in die Fördermittelkompetenz der Verwaltung investiert werden – etwa durch gezielte Qualifizierungen oder personelle Unterstützung im Bereich Projekt- und Fördermittelmanagement.

 

5.   Wie sollte sich die personelle Situation der Gemeindeverwaltung in den Bereichen Klima, Umwelt- und Naturschutz aktuell und in den nächsten Jahren entwickeln?

Antwort:

Die wachsenden Anforderungen im Bereich Klima-, Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz erfordern eine entsprechende strukturelle und personelle Ausstattung. Ich setze mich daher für die Etablierung dreier zentraler Positionen ein: eines interkommunalen Klimamanagers, eines gemeindeeigenen Klimamanagers sowie eines Klimafolgenanpassungsmanagers.

Diese Positionen ergänzen sich funktional und ermöglichen die Bearbeitung komplexer, teilweise schon jetzt gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben – etwa in der Wärmeplanung, der Erstellung von Klimaneutralitätskonzepten oder der Umsetzung konkreter Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts.

Bislang besteht – etwa bei der FDP Wachtberg – eine ablehnende Haltung gegenüber der dauerhaften Finanzierung dieser Stellen. Ich werbe ausdrücklich für eine geschlossene Haltung aller Fraktionen zur Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.

Zusätzlich braucht es klare Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen wie Stadtplanung, Bauverwaltung und Liegenschaften, um fachübergreifend wirksam agieren zu können.

Die Beibehaltung und Intensivierung der beispielhaften interkommunalen Zusammenarbeit der sechs linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis-Kommunen in der Klimaregion Rhein-Voreifel sollte als klares Ziel Wachtbergs definiert sein.

 

6.   Wie stehen Sie zur Erarbeitung des gesetzlich geforderten Landschaftsplans (§ 7 LNatSchG NRW bzw. § 11 BNatSchG) für Wachtberg?

Antwort:

Die Aufstellung eines Landschaftsplans ist ein formales Verwaltungsverfahren, das in der Verantwortung des Rhein-Sieg-Kreises als unterer Naturschutzbehörde liegt. Die Gemeinde hat jedoch die wichtige Aufgabe, diesen Prozess eng zu begleiten – um die örtlichen Belange, insbesondere der Kulturlandschaft, sachgerecht einzubringen. Die Führung der Verwaltung erfordert für diese mehrjährige Aufgabe eine fachkundige Expertise, wie ich sie als Geograph mit Verwaltungsausbildung mitbringe.

Wichtig ist der Hinweis, dass der Landschaftsplan den rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht ersetzt, er kann jedoch wertvolle Impulse geben – insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung bestehender Biotope und die Förderung naturnaher Nutzungsformen.

Ein gut abgestimmter Landschaftsplan kann damit als strategisches Instrument dienen, um Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten und der landwirtschaftlichen Nutzung weiterzuentwickeln. Dies gelingt ausschließlich im Dialog und in Zusammenarbeit mit den in Wachtberg ansässigen Landwirten.

 

7.   Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können Sie sich vorstellen, um die Bürger auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele und zur Verbesserung von Natur und Landschaft mitzunehmen?

Antwort:

Ein gutes Beispiel ist meine derzeit laufende Umfrage zu Wachtberger Themen, die nach der Wichtigkeit ebenso wie nach eigenen Themen fragt. Die rege Beteiligung (Stand Mai: rund 100 Teilnahmen!) zeigt, dass es ein echtes Interesse an Mitwirkung gibt – wenn die Beteiligung wie in diesem Falle einfach, transparent und zielgerichtet gestaltet wird.

Neben digitalen Formaten setze ich auf klassische Beteiligungsformen wie Bürgerdialoge, Themenabende und Quartiersgespräche. Erste solcher Gespräche habe ich bereits geführt (u.a. mit der Gruppe der Jugend, weitere Formate sind bereits terminiert oder in Vorbereitung). Um mehr Menschen zu erreichen, ist aus meiner Sicht auch eine verstärkte Unterstützung durch lokale Verbände und Initiativen erforderlich. Präsenzveranstaltungen werden derzeit noch zu wenig genutzt – hier braucht es gemeinsame Anstrengungen, um die Beteiligung zu stärken.

Wichtig ist auch eine verständliche Kommunikation konkreter Maßnahmen: Warum wird etwas getan, was bringt es und welchen Beitrag kann jede und jeder Einzelne leisten? Nur mit Klarheit und Transparenz entsteht Akzeptanz.

 

8.   Haben Sie Interesse an einem künftigen (regelmäßigen) Gedankenaustausch mit unserer Initiative?

Antwort:

Ja – daher habe ich unser erstes Treffen im Januar 2025 ausdrücklich begrüßt und mich für eine Verstetigung des Formats ausgesprochen. Der nächste gemeinsame Austausch ist bereits terminiert: am 25. Juni 2025 im Rathaus der Gemeinde Wachtberg. Ich freue mich auf den weiteren offenen Dialog.

 

9.   Welche dieser Punkte werden Sie auch aktiv in Ihr Wahlprogramm aufnehmen?

Antwort:

Alle hier dargestellten Maßnahmen und Positionen sind Bestandteil meines im April 2025 veröffentlichten Wahlprogramms. Weitere thematische Vertiefungen und Ergänzungen ergeben sich derzeit aus der laufenden Bürgerumfrage. Die Ergebnisse fließen ebenfalls in meine künftige Arbeit ein.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an der Umfrage finden Sie auf meiner Internetseite: www.swenchristian.de

Ich lade Sie herzlich ein, sich zu beteiligen – Ihre Meinung ist mir wichtig.

Ich danke Ihnen für die ausführlichen und gut durchdachten Fragen. Sie zeigen, dass der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und eine zukunftsorientierte Entwicklung Wachtbergs von großer Bedeutung für viele Bürgerinnen und Bürger sind.

Als Bürgermeisterkandidat stehe ich für einen verantwortungsbewussten, lösungsorientierten Kurs mit Augenmaß und Pragmatismus – ökologisch tragfähig, sozial ausgewogen und wirtschaftlich machbar. Ich bin überzeugt: Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der kommenden Jahre erfolgreich meistern.

Für Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

 

Swen Christian

 

Kontakt:

mail [at] swenchristian.de

www.swenchristian.de

Tel. 0151 / 29 539 539


Nachtrag

Stellungnahme von Swen Christian zu den Erwartungen der Initiative für Klima- und Umweltschutz Wachtberg bezüglich des

•      Ausbau des ÖPNV, z.B. durch eine weitere, quer zu den Tälern verlaufende Buslinie (z.B. von/nach Niederbachem)

 

Stellungnahme Swen Christian:

Die Weiterentwicklung der Buslinie 881 (Täler-Querlinie) über Züllighoven hinaus bis nach Niederbachem ist eines meiner Anliegen. Die Hürde ist allerdings hoch, da bereits eine Verstetigung des Takts nach Züllighoven bedeutet, dass die doppelte Anzahl an Personal und Fahrzeugen zur Verfügung gestellt werden muss. Ich empfehle eine Prüfung der Machbarkeit anhand konkreter Erhebungen und eine Berechnung, um die Auswirkungen abzuschätzen. Erste Ansätze dazu bestehen bereits aufgrund meines Austauschs mit dem Rhein-Sieg-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger.




[1] Die in diesem Brief getroffenen Aussagen erfolgen in meiner Eigenschaft als Bürgermeisterkandidat. Die Angabe meiner beruflichen Funktionen dienen der Transparenz und Einordnung meiner Ausführungen.